Membership "MAKER & COWORKER" Terms & Conditions

Allgemeine Geschäftsbedingungen der MotionLab ML GmbH

§ 1 Allgemeines

(1)Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen der MotionLab ML GmbH, nachfolgend: MotionLab, die diese gegenüber ihren Nutzern / Vertragspartnern erbringt.

(2) Das Angebot richtet sich vorrangig an Unternehmer (Freiberufler, Selbständige oder Gewerbetreibende – auch juristische Personen), aber auch an Privatkunden sowie Vereine, Parteien und Gemeindeveranstaltungen. Nachfolgend ist dieser Vertragspartner auch Nutzer oder Kunde genannt.

§ 2 Leistungsbeschreibung

(1) Gegenstand der Angebote und Dienstleistungen der MotionLab ist die Bereitstellung von Coworkingplätzen, Meetingräumen und Veranstaltungsräumen in den als Coworking-Space bezeichneten Räumlichkeiten am Standort Bouchéstrasse12, Halle 20, 12435 Berlin, einschließlich der Internetnutzung (WLAN) im Rahmen der angebotenen Leistungen. MotionLab erbringt darüber hinaus weitere Servicedienstleistungen wie Überlassung der Räumlichkeiten für Veranstaltungen und die Vermietung/Nutzung von wechselnden Maschinen (wie z. B. 3D-Drucker, Laser, Wasserschneider, Tiefziehmaschinen, Sinter-Maschinen, CNC-Fräsen, Standbohrer, Drechselmaschinen, elektrischer Werkzeuge zur Holz- und Metallbearbeitung) nach Absprache, vorheriger Einweisung und Verfügbarkeit.

(2) Je nach gewähltem Leistungsumfang ist die Nutzungsmöglichkeit bestimmter Leistungen auf eine bestimmte Art der Nutzung und / oder bestimmte Zeit beschränkt. Die angebotenen Leistungen und Preise sind unter http://members.motionlab.berlin einsehbar.

(3) Der Nutzer ist ohne ausdrückliche Erlaubnis von MotionLab nicht berechtigt, den Gebrauch der Mietsache Dritten zu überlassen, insbesondere sie weiterzuvermieten.

(4) Der Zugang zu dem von MotionLab betriebenen Standort, MotionLab Bouchéstrasse, ist für die Nutzer während der allgemeinen Öffnungszeiten möglich. Die Öffnungszeiten können auf der Homepage ( www.motionlab.berlin ) eingesehen werden.

(5) Nutzer erhalten pro Arbeitsplatz oder pro Team (je nach Vereinbarung) einen persönlichen Schlüssel / Zugangsmedium und haben mit diesem Zugang zum MotionLab Coworking-Space zu den allgemeinen Öffnungszeiten.

§ 3 Unzulässige Nutzung

(1) Die Nutzung des Angebots für ungesetzliche oder in diesem Vertrag ausgeschlossene Zwecke ist unzulässig.

(2) Der Nutzer verpflichtet sich insbesondere, die Dienste nicht in einer Art und Weise zu nutzen, die zur Beschädigung, Zerstörung, Überlastung oder sonstigen Unnutzbarkeit der bereitgestellten Infrastruktur führen oder Störungen selbiger für andere Nutzer verursachen.

(3) Der Nutzer unternimmt keine Versuche unberechtigten Zugriffs auf die Infrastruktur durch Hacking oder ähnliche Methoden.

(4) Der Nutzer bestätigt, dass er die Dienste und Infrastruktur für keine der im Folgenden aufgezählten Tätigkeiten nutzen wird:

Nutzung im Zusammenhang mit Gewinnspielen, Schneeballsystemen, Kettenbriefen, SPAM E -Mail, oder sonstige Art von unerwünschten Nachrichten oder Werbung;

Diffamierung, Belästigung, Missbrauch, Stalking, Bedrohung oder sonstige Verletzung gesetzlicher Bestimmungen (wie Schutz der Privatsphäre, Persönlichkeitsrecht) von Personen oder Firmen inner und außerhalb des Coworking Spaces;

Verbreitung von beleidigenden, sittenwidrigen, pornografischen oder sonstigen ungesetzlichen Materialien oder Daten innerhalb oder über die bereitgestellte Infrastruktur;

Bereitstellung oder Verbreitung von Daten, die Bilder, Bewegtbild, Software oder sonstiges Material enthalten, das Gesetzen zum Schutz von geistigem Eigentum (z.B. Markenrecht) unterliegt, es sei denn der Nutzer ist Rechte inhaber oder besitzt die Berechtigung zur Verbreitung;

Verbreitung von Daten, die Viren, Trojaner, Würmer, Bots oder sonstige Schadsoftware enthalten;

illegaler Download von urheberrechtlich geschützten Daten;

Abhalten oder Behinderung anderer Nutzer vom Zugang und Anwendung der Services und Infrastruktur;

unrechtmäßige Beschaffung von Informationen von anderen Nutzern, insbesondere auch deren E -Mail Adressen, ohne deren Zustimmung.

§ 4 Vertragsschluss

(1) Mit Buchung der gewählten Leistung vor Ort gibt der Nutzer ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab. Der Vertragsschluss erfolgt erst mit Annahme des Angebots durch MotionLab.

(2) Es besteht kein Anspruch des Nutzers auf Abschluss eines Vertrages. Es steht MotionLab frei, jedes Angebot eines Nutzers zum Abschluss eines Vertrages ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

(3) Mit Vertragsabschluss sichert der Nutzer zu, dass die angegebenen Daten vollständig und wahrheitsgemäß sind. Der Nutzer verpflichtet sich, die Änderung seiner persönlichen Daten unverzüglich anzuzeigen.

(4) Der Vertragsbeginn ist vorbehaltlich anderweitiger Regelungen nicht an den Beginn eines Monats gebunden.

(5) Da es sich um gleitende Verträge handelt, ist Monatsletzter dabei jeweils der Tag, der nummerisch dem Tag vorhergeht, der dem Tag des Vertragsschlusses entspricht.

§ 5 Tarife, Zahlungsmodalitäten

(1) Alle Preise sind Nettopreise (soweit nicht anders angegeben) und beziehen sich nur auf die ausdrücklich genannten Dienstleistungen. Darüberhinaus gehende Servicedienstleistungen sind gesondert zu vergüten. Es gelten hierfür die jeweils gesondert ausgewiesenen Tarife / Preise von MotionLab.

(2) Die Zahlung ist unmittelbar mit dem Vertragsschluss fällig, es sei denn es wurde etwas Anderes schriftlich vereinbart. Soweit die Zahlung monatlich zu leisten ist, ist diese jeweils am Monatsersten fällig. Da es sich um gleitende Verträge handelt, ist Monatserster dabei jeweils der Tag, der nummerisch dem Tag des Vertragsschlusses entspricht.

(3) Die Zahlung ist im Voraus fällig und wird per SEPA Lastschriftmandat eingezogen, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Der Nutzer ermächtigt mit Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen Zahlungen von seinem angegebenen Konto mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen. Zugleich weist er seinen Zahlungsdienstleister an, die auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass er innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen kann. Es gelten dabei die mit seinem Zahlungsdienstleister vereinbarten Bedingungen. Im Falle, dass der Nutzer nicht der Kontoinhaber des angegebenen Kontos ist, stellt er sicher, dass die Einwilligung des Kontoinhabers für den SEPA-Lastschrifteinzug vorliegt. Der Nutzer verpflichtet sich, alle für die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren erforderlichen Kontodaten (insbesondere Kontoinhaber und International Bank Account Number (IBAN, Internationale Bankkontonummer)) mitzuteilen. Der Nutzer hat sicher zu stellen, dass das angegebene Konto über ausreichende Deckung verfügt, so dass die SEPA-Lastschrift eingezogen werden kann. Sollte eine SEPA-Lastschrift unberechtigt vom Zahler zurückgegeben werden oder der Einzug der Forderung bei dessen Zahlungsdienstleister aus von ihm zu vertretenden Gründen – insbesondere wegen unzureichender Deckung, falscher oder ungültiger Kontodaten oder Widerspruch – scheitern, ist er verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, so dass neben dem ausstehenden Betrag die angefallenen Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters eingezogen werden können. Der Nutzer verzichtet auf die Einholung eines schriftlichen SEPA-Lastschriftmandates. 

§ 6 Kündigung

(1) Der Vertrag über die Mitgliedschaft ist unbefristet. Die Mindestvertragslaufzeit für den Nutzungsvertrag beträgt einen Monat (außer Tagesticket / Day-Ticket).

(2) Ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung des Nutzungsvertrages liegt u.a. dann vor, wenn sich der Nutzer mit der Zahlung in Höhe eines Monatsbeitrages für die von ihm gebuchten Leistungen (ohne Extras) in Verzug befindet. Im Übrigen gilt § 543 BGB.

(3) MotionLab widerspricht einer Fortsetzung des Nutzungsvertrages für den Fall, dass dieser durch Kündigung wirksam beendet worden ist, so dass sich das Nutzungsverhältnis nicht unbefristet fortsetzt (§ 545 BGB).

§ 7 Vertragsdurchführung

(1) Die technische Peripherie (z. B. Laptop, Desktop-PC) ist frei wählbar, sofern sie andere Nutzer im Haus nicht stört und keinen über normale Bürogeräte hinausgehenden Stromverbrauch verursacht. Bohrungen in Wände oder sonstige bauliche Veränderungen sind untersagt.

(2) MotionLab stellt dem Nutzer die vertraglich geschuldete Möblierung und Ausstattung der Desks sowie technische Gegenstände (z.B. Projektoren) und wechselnden Maschinen (z.B. 3D-Drucker) und sonstige Einrichtungsgegenstände zur Verfügung. Der Nutzer hat keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Maschinen.

§ 8 Nutzungsverhalten im Internet und Identitätsfeststellung

(1) Der Nutzer hat durch den Gebrauch des Internets jede Haftung und Verantwortlichkeit von MotionLab bei Rechtsverletzungen zu vermeiden.

(2) Zur Vermeidung einer Inanspruchnahme hat MotionLab das Recht, die Identität des Nutzers zu prüfen und festzuhalten. Sollte es von Seiten des Nutzers zu Rechtsverletzungen kommen, hat dieser MotionLab etwaige Schäden, insbesondere Anwalts- und Gerichtskosten, zu ersetzen. MotionLab behält sich für diesen Fall zudem die fristlose Kündigung vor.

§ 9 Gewährleistung und Haftung

In allen Fällen, in denen MotionLab im geschäftlichen Verkehr aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Anspruchsgrundlagen zum Schadens- oder Aufwendungsersatz verpflichtet ist, haftet MotionLab nur, soweit ihr, ihren leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, oder eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit zur Last fällt. Hiervon unberührt bleibt die Haftung für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht) und Garantien. Die Haftung ist jedoch insofern auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt. Die Haftung für Folgeschäden, insbesondere auf entgangenen Gewinn oder Ersatz von Schäden Dritter, wird ausgeschlossen, es sei denn, MotionLab fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.

§ 10 Beendigung des Nutzungsverhältnisses

(1) Der Nutzer hat die Mietsache nebst Ausstattung und alle zur Verfügung gestellten Geräte und Maschinen pfleglich zu behandeln.

(2) Der Nutzer hat sämtliche Schlüssel oder andere Zugangsmedien an MotionLab nach Ende des Nutzungsvertrages zurück zu geben.

§ 11 Referenznennung

Der Nutzer erklärt seine Zustimmung, dass MotionLab den Nutzer als Kunden auf Websites und in Marketingunterlagen nennen dürfen. Der Nutzer räumt MotionLab für die Dauer dieses Vertrages unentgeltlich die erforderlichen einfachen, widerruflichen, nicht übertragbaren oder unterlizenzierbaren Rechte an der Verwendung von Logos und Marken von des Nutzers ein.

Der Nutzer ist berechtigt, jederzeit für die Zukunft diese Zustimmung zu widerrufen. MotionLab verpflichten sich den Nutzer unverzüglich nach Widerruf nicht weiter als Kunden auf Websites und in Marketingunterlagen von MotionLab zu nennen.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen der AGB von MotionLab, die auf gesetzlichen oder sonstigen hoheitlichen Maßnahmen sowie auf Auslegungszweifeln beruhen, gelten als vom Nutzer anerkannt, wenn der Nutzer nach Mitteilung der Änderung nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Erhalt der veränderten AGB seine Ablehnung gegenüber MotionLab angezeigt hat. Ansonsten gilt die Zustimmung des Nutzers als Erteilt. Auf diese Folge wird MotionLab den Nutzer im Rahmen der Mitteilung ausdrücklich hinweisen.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(3) Der Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – Berlin.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen lückenhaft oder ganz oder teilweise unwirksam sein, so soll hierdurch die Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt werden. Für diesen Fall verpflichten sich die Parteien, an Stelle der unwirksamen oder lückenhaften Regelung eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die, soweit rechtlich möglich, den in diesen Geschäftsbedingungen zum Ausdruck gekommenen Interessen der Parteien am nächsten kommt.

Cobot Terms & Conditions

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